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Ausbildung Physiotherapie

Die Ausbildung zum Physiotherapeuten wird in dem am 26.05.1994 in Kraft getretenen Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie(MPhG) geregelt. Die zum Gesetz gehörige Ausbildungs- und Prüfungsordnung (Phys. Th APrV9) regelt den Umfang der einzelnen Unterrichtsfächer sowie die Rahmenbedingungen und den Umfang der praktischen Ausbildung am Patienten. Desweiteren wird in der APrV der Prüfungsablauf vorgeschrieben.

Die Ausbildung umfasst insgesamt 4500 Stunden, die sich in 2900 U-Std. theoretisch-praktischen Unterricht sowie 1600 Stunden praktische Ausbildung am Patienten aufteilen. Die Ausbildung endet mit dem Saatsexamen, in dem die angehenden Physiotherapeuten schriftlich, mündlich und praktisch geprüft werden. Die aufgelisteten Fächer, die Stundenzahl sowie der Prüfungsablauf sind bindend.

  • 4500St. Ausbildung
  • 2900St. theoretisch-praktischen Unterricht
  • 1600St. praktische Ausbildung am Patienten

Die Durchführung der Physiotherapeutenausbildung findet noch hauptsächlich an Berufsfachschulen statt.

Im Jahre 2007 hat die Gesundheitsministerkonferenz eine Öffnungsklausel für den Beruf des Physiotherapeuten beschlossen, die vom Gesetzgeber später übernommen wurde.

Eine Öffnungsklausel bewirkt, dass Ausbildungsabschlüsse abweichend von den gesetzlichen Vorgaben z.B. des MPhG (Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie Masseur- und Physiotherapeutengesetz) in Modellversuchen auch an anderen Bildungseinrichtungen als Berufsfachschulen erworben werden können, z.B. an Fachhochschulen im Wege einer grundständigen akademischen Berufsausbildung. Die Bedingungen, die an solche Modellversuche geknüpft werden, gibt der Gesetzgeber vor.

Zurzeit gibt es in Deutschland 2 grundständige Studiengänge zum Physiotherapeuten(Bochum, Heidelberg) und etliche Kooperationen von Fachschulen mit Hoch- bzw. Fachhochschulen. Der Trend geht zunehmend in Richtung der Akademisierung des Berufes.